Nutzungsbedingungen
Mit der Nutzung des Kartenviewers BORIS-BW (www.gutachterausschuesse-bw.de) akzeptiert der Nutzer folgende Nutzungsbedingungen:
1. Präambel
- (1) BORIS-BW ist das Veröffentlichungsportal für Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, die ihre Daten hier fakultativ zur Verfügung stellen. Das Portal wird vom Land Baden-Württemberg für die Gutachterausschüsse bereitgestellt, Betreiber ist das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL).
- (2) In BORIS-BW kommen Geofachdaten, Geobasisdaten und Geodatendienste zur Anwendung.
2. Geofachdaten im Kartenviewer
- (1) Als Geofachdaten stehen in BORIS-BW Bodenrichtwerte, Bodenrichtwertzonen und weitere zugehörige Daten, insbesondere die Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks, zur Verfügung.
- (2) Die Geofachdaten sind urheberrechtlich geschützt. Ihre Veröffentlichung - insbesondere die unmittelbare und mittelbare Vermarktung - ist untersagt. Die zulässige Nutzung der Geofachdaten im Kartenviewer sowie als Ausdruck ergibt sich aus den generellen Nutzungsbedingungen (vgl. Nr. 4).
- (3) Die Geofachdaten werden dezentral von den Gutachterausschüssen übermittelt, die für die Inhalte der Daten in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen verantwortlich sind. Zu den Gutachterausschüssen entstehen darüber hinaus keine rechtlichen Beziehungen.
3. Geobasisdaten und Geodatendienste
- Die Geobasisdaten und Geodatendienste in BORIS-BW werden von den jeweiligen Vermessungsbehörden (LGL, untere Vermessungsbehörden, BKG) bereitgestellt, die für die Inhalte der Daten in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen verantwortlich sind. Die zulässige Nutzung der Geobasisdaten und Geodatendienste ergibt sich aus Nr. 4 und Nr. 5.
4. Generelle Nutzungsbedingungen
- (1) Für die Daten aus Nr. 2 und Nr. 3 sind
- das Betrachten,
- der Ausdruck auf Papier (bis Format DIN A4)
- die Speicherung und Weiterverwendung der Bildschirmdarstellung als Bilddaten, die per Screenshot oder Druckfunktion gewonnen werden und
- die Integration des Kartenviewers
für nicht-kommerzielle Zwecke unentgeltlich zulässig, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die Darstellung und Weiterverwendung einzelner Richtwerte im Zusammenhang mit konkreten Objekten in (Wert-)Gutachten, Immobilienexposés, Ausstellungstafeln, für Vereinsfestschriften und vergleichbaren Schriftstücken ist zulässig.
- (2) Durch die Nutzung der Geobasisdaten und Geodatendienste im Kartenviewer entstehen rechtliche Beziehungen zum jeweiligen Bereitsteller der Geobasisdaten und der Geobasisdienste.
- (3) Alle Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke aus dem Kartenviewer stellen generell keine rechtsverbindlichen Auskünfte dar und dürfen auch nicht als amtlicher Auszug in Verfahren der öffentlichen Verwaltung verwendet werden.
- (4) Die Gutachterausschüsse dürfen Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke aus dem Kartenviewer für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich als Grundlage amtlicher Auszüge verwenden.
5. Besondere Nutzungsbedingungen für die Geobasisdaten der Vermessungsbehörden
- (1) Für die Geobasisdaten von Liegenschaftskataster und Landesvermessung, die von den
Vermessungsbehörden bereitgestellt werden (§ 5 Abs. 1 Landesgeodatenzugangsgesetz) und die
insbesondere auch als Kartenhintergrund dienen, gelten die nachfolgenden besonderen
Nutzungsbedingungen. Die verwendeten Geobasisdaten sind in den jeweiligen Metadaten durch einen
Zusatz "Geobasisdaten" kenntlich gemacht, vgl. hierzu den Metadatenkatalog der GDI-BW unter: https://metadaten.geoportal-bw.de/geonetwork/srv/ger/catalog.search#/home
bzw. die Datenquellen des BKG (Bundesamt für Kartographie und Geodäsie) unter https://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf.
- (2) Die im Kartenviewer präsentierten Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters und der Landesvermessung, die per Screenshot oder Druckfunktion gewonnen werden, dürfen als Bilddaten für nicht-kommerzielle Zwecke unentgeltlich genutzt werden. Insbesondere ist damit auch die Nutzung von analogen oder digitalen Kartenausschnitten im Umfang der Bildschirmdarstellung für (Wert-)Gutachten, Immobilienexposés, Ausstellungstafeln, Vereinsfestschriften und vergleichbare Schriftstücke erlaubt.
- (3) Ausgenommen von Absatz 2 sind die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters der Stadt Mannheim. Deren Nutzung bedarf der vorherigen Einwilligung der Stadt Mannheim.
- (4) Bei der Weiterverwendung der Bildschirmdarstellungen als Bilddaten oder Kartenausschnitte ist an gut sichtbarer Stelle folgende Quellenangabe anzugeben: „Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de“ bzw. „Datenquelle:BKG, www.bkg.bund.de”..
- (5) Bildschirmdarstellungen und Kartenausschnitte von Geobasisdaten stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte dar und dürfen auch nicht als amtlicher Auszug verwendet werden. Der Aktualitätsstand von Geobasisdaten in BORIS-BW kann zum Aktualitätsstand der zugrundeliegenden Originaldaten differieren.
6. Verantwortung, Gewährleistung, Urheberrechte
- (1) Für die technische Bereitstellung der Geofachdaten und der dafür benötigten Geodatendienste ist der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) verantwortlich.
- (2) Die Gutachterausschüsse, das LGL, das BKG sowie IT.NRW stellen die Geofachdaten, Geobasisdaten und Geodatendienste mit der erforderlichen Sorgfalt bereit. Im Rahmen von BORIS-BW übernehmen sie keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Geofachdaten und Geobasisdaten sowie für die ständige Verfügbarkeit der Geodatendienste.
- (3) BORIS-BW wird als Bereitstellungswerkzeug für die Gutachterausschüsse mit der erforderlichen Sorgfalt betrieben. Das LGL übernimmt jedoch keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit von BORIS-BW und behält sich technische Änderungen vor. Eine Haftung des LGL für Schäden, die aus der Nutzung von BORIS-BW entstehen, wird ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche auf Grund einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
- (4) Die Gutachterausschüsse besitzen alle Rechte an den von ihnen übermittelten Geofachdaten.
Das LGL und das BKG besitzen alle Rechte an denen von ihnen bereitgestellten Geobasisdaten und Geodatendiensten.
Insbesondere besitzt das LGL und das BKG die Urheberrechte an den kartographischen Werken, die Rechte an den
Orthophotos und Luftbildern und die Rechte als Datenbankhersteller nach dem Urheberrechtsgesetz.
Die Geobasisdaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters unterliegen zusätzlich den
Bestimmungen des Vermessungsgesetzes.